Saarland, Merzig-Besseringen, Bürgermeister-Anell-Straße

Terrain industriel à vendre à Merzig-Besseringen

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Description

Bekanntmachung eines Aufrufes zur Interessenbekundung „Gewerbegebiet Auf der Haardt“, Stadtteil Besseringen, Kreisstadt Merzig

 

Die Kreisstadt Merzig führt ein unverbindliches Interessenbekundungsverfahren für zwei Gewerbeflächen mit einer Größe von 973 m² und 2.338 m² im Gewerbegebiet “Auf der Haardt“ durch. Interessenten können ihr Interesse am Erwerb einer der Gewerbeflächen darlegen. Sie sind aufgefordert, unter Einhaltung des Mindestverkaufspreises von 45,00 €/m² ein Kaufpreisangebot abzugeben. Über das Grundstück mit einer Größe von 2.338 m² verläuft eine Hochspannungsfreileitung. Aufgrund des einzuhaltenden Schutzstreifens ist nur eine eingeschränkte Bebauung möglich. Die bebaubare Fläche beläuft sich auf ca. 1.052 m².

 

Die Kreisstadt Merzig hat Gewerbeflächen geschaffen, um die Stadt als Gewerbestandort zu stärken.

Hierzu wurde der gültige Bebauungsplan “Gewerbegebiet Auf der Haardt“, zum Zwecke der Ansiedlung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben aufgestellt.

 

Zulässig sind gem. § 8 II BauNVO daher

  1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,
  2. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,
  3. Tankstellen,
  4. Anlagen für sportliche Zwecke.

 

Ausnahmsweise können zugelassen werden:

Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke.

 

Gemäß § 1 VI BauNVO sind Vergnügungsstätten vom Bebauungsplan ausgeschlossen.

 

Weiterhin ausgeschlossen werden

  • Industriebetriebe
  • Kraftfahrzeughändler, die nicht Vertragshändler oder Niederlassung sind
  • Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und –leiter
  • Bordelle und bordellartige Betriebe/Dienstleistungen mit sexuellem Hintergrund
  • Zentrenrelevanter Einzelhandel

 

Weitere Erläuterungen zur Lage, Nutzung und Erschließung des Grundstückes:

Die zu veräußernde Grundstücksfläche liegt im Stadtteil Besseringen und grenzt unmittelbar an das bestehende Gewerbegebiet in Mettlach an. Das Gewerbegebiet ist über die Ortsumgehung Besseringen (B51) optimal nach rund 5 km an die Autobahn A 8 und damit an das europäische Fernstraßennetz angebunden.

 

Folgende Immissionsgrenzwerte dürfen

 

  • tags                         65 dB(A)
  • nachts 50 dB(A)

 

von den anzusiedelnden Betrieben nicht überschritten werden.

 

Kaufpreis:

Der Kaufpreis der Gewerbeflächen beläuft sich auf mindestens 45,00 €/m².

 

Bauverpflichtung:

Es besteht die Verpflichtung, auf der gekauften Fläche die zum Betrieb erforderlichen Gebäulichkeiten zu errichten und hierzu innerhalb von 18 Monaten die auf der Grundlage des bestehenden Bebauungsplan erforderlichen baurechtlichen Voraussetzungen für einen Beginn der Bebauung zu schaffen und spätestens nach drei Jahren das Gewerbegebäude bezugsfertig erstellt zu haben und den Betrieb dort aufzunehmen.

 

Bitte legen Sie mit Ihrer Bewerbung

 

  • Ihr Kaufpreisangebot vor
  • eine kurze Betriebsbeschreibung Ihres geplanten Vorhabens vor
  • eine Aufstellung vor, aus der ersichtlich wird, wie viele Arbeitsplätze im Vorhaben geschaffen werden sollen (bitte getrennt aufführen wie viele Arbeitsplätze aus einem bestehenden Betrieb verlagert bzw. neu geschaffen werden)

  

Frist zur Abgabe der Bewerbung:

 

Die Bewerbung ist bis zum 29.09.2023, 11:00 Uhr, bei der Kreisstadt Merzig, Gebäude- und Grundstücksmanagement, Brauerstraße 5, 66663 Merzig einzureichen.

 

Bei eventuell auftretenden Fragen, deren Klärung sich nicht aus den Regelungen des Bebauungsplanes ergeben, kann mit dem Fachbereich Stadtplanung und Umwelt der Kreisstadt Merzig Kontakt aufgenommen werden.

 

Wertungskriterien:

Die Interessenbekundungen sollen nach folgenden Kriterien und Gewichtungen bewertet werden:

 

  • Kaufpreis: 40 %
  • Konzept: 40 %
  • Arbeitsplätze: 20 % in Vollzeiteinheiten
  • Firmensitz: Es wird vorausgesetzt, dass der Firmensitz in

                                                           Merzig ist bzw. nach Merzig verlagert wird.

 

Bei dem vorliegenden Interessenbekundungsverfahren handelt es sich nicht um eine Ausschreibung nach den Regeln des auf öffentliche Aufträge anwendbaren Vergaberechts, sondern um eine für die Kreisstadt Merzig unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung für den Kauf der Gewerbefläche. Die Kreisstadt Merzig behält sich das Recht vor, das Verfahren jederzeit abzubrechen und ggf. durch ein neues Verfahren zu ersetzen bzw. auf unbestimmte Zeit einzustellen. Die eingereichten Unterlagen verbleiben bei der Kreisstadt Merzig. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.

 


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