Energiepass « as-built »

Begriffsbestimmung: Der „as built”-Energiepass

In Luxemburg gibt es unterschiedliche Arten des Energiepasses. Für Wohngebäude gibt es den Energiepass (Baugenehmigung) oder auch den „as built“-Energiepass. Aber was unterscheidet sie? Die im Großherzogtum gesetzlich vorgeschriebene „as built“ - Energieeffizienzbescheinigung wird nach dem Abschluss der Baumaßnahmen des Neubaus oder der baulichen Erweiterung erstellt. Sie dient dem Eigentümer als Nachweis darüber, dass die bestmögliche Wärmedämmung vorliegt. Lesen Sie hier mehr zu diesem baurechtlich unverzichtbaren Dokument.

Der „as built“- Energiepass: Pflichtnachweis für Neubauten oder bauliche Veränderungen an Bestandsgebäuden

Der „as built“ - Energiepass muss grundsätzlich ausgestellt werden:

  • für Neubauten
  • für Erweiterungsvorhaben (Anbauten)
  • bei Wechsel des Eigentümers oder Mieters eines bestehenden Wohngebäudes

 

Es handelt sich um eine Variante des Energiepasses, der klassischerweise bei der Vermietung oder dem Eigentümerwechsel eines Objekts ausgestellt wird. Wichtig ist folgende Unterscheidung:

  • Der Energiepass „Baugenehmigung“ wird vor dem Bau ausgestellt. Er enthält Angaben über die nach den jeweiligen Bauphasen zu erreichenden energetischen Mindeststandards.
  • Der „as built“ - Energiepass hingegen wird nach dem Bau ausgestellt. Darin wird der Ist-Zustand des fertig gebauten Gebäudes zu einem bestimmten Zeitpunkt genau beschrieben.  

Dieser Energiepass enthält auch sämtliche Veränderungen, die im Laufe des Baus im Hinblick auf eine bessere Energieeffizienz erfolgt sind. Er muss folgenden Stellen vorgelegt werden:

  • Der Gemeindeverwaltung zur Prüfung, ob die energetischen Standards eingehalten werden. Ist dies nicht der Fall, kann die Baubehörde die erteilte Baugenehmigung zurückziehen.
  • Dem zukünftigen Gebäudeeigentümer, um nachzuweisen, dass das fertiggestellte Gebäude den beim Kauf vereinbarten Vorgaben entspricht (beim Übergang von einem Bauträger auf einen Hauskäufer beispielsweise).

 

Wozu dient der „as built“-Energiepass?  

Der „as built“-Energiepass dient hauptsächlich dazu,

  • den Abschluss der Bau-, Erweiterungs- oder Sanierungsmaßnahmen zu dokumentieren
  • die Einhaltung der Prognosen aus dem Energiepass (Baugenehmigung) zu gewährleisten, auf dessen Grundlage die Baugenehmigung ausgestellt worden ist

Er kann aber auch andere Funktionen übernehmen:

  • Er kann als Prüfinstrument für die Eigentümer dienen, die nachprüfen möchten, ob die in den Handwerkerverträgen und -angeboten enthaltenen Vorgaben auch wirklich eingehalten wurden.
  • Er kann beim Verkauf oder der Vermietung eines Hauses oder einer Wohnung als Energiepass verwendet werden.

 

Ist mein Energiepass ein „as built“-Dokument?

Seit dem 1. Oktober 2016 müssen alle Energieeffizienzausweise, die nicht auf Grundlage des tatsächlichen Zustands des Gebäudes ausgestellt wurden, den Zusatz „Planungsphase“ enthalten.

Bei Gebäuden mit Baujahr vor dem 01.10.2016 ist es schwieriger nachzuvollziehen, ob es sich um einen Energiepass auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs handelt. In diesem Fall gibt es nur einen Weg: nehmen Sie Kontakt zum ausstellenden Energieberater auf und fragen Sie nach!   

 

Wann muss ein „as built“ - Energieeffizienzausweis ausgestellt werden?  

Sämtliche Änderungen, die beim Bau erfolgen, müssen entsprechend in den Berechnungen der Energieeffizienz Berücksichtigung finden.

So erhält man außerdem einen kontinuierlichen Überblick und kann die vor Abschluss der Baumaßnahmen notwendigerweise zu ergreifenden Kompensationsmaßnahmen frühzeitig bestimmen.  

Dann enthält der Energiepass bereits sämtliche Informationen, die für seine Ausstellung nach Abschluss der Baumaßnahmen vorliegen müssen (einschließlich der Berechnung bestehender Wärmebrücken).  Der „as built“- Energiepass muss dem neuen Eigentümer spätestens zwei Monate nach Übergabe des Objekts ausgehändigt werden.

 

Wie erfolgt die Ausstellung des „as built“-Energiepasses?

Der „as built“-Energiepass kann auf Wunsch des Bauträgers oder des Eigentümers nach zwei Verfahren ausgestellt werden.

  • Entweder der Energieexperte, der den Energiepass ausstellt und unterzeichnet, hat die Baustelle selbst begleitet und kontrolliert die verwendeten Baustoffe und Vorrichtungen
  • oder er hat diese Aufgabe dem Bauherrn übertragen, der im Vorfeld eine Konformitätsbescheinigung unterzeichnet hat.

Die Übernahme dieser Verantwortung ist jedoch nicht ganz unproblematisch: verfügt man nicht über sämtliche Daten über Dämmmaterial, Dicke der Dämmplatten oder Art der verwendeten Baustoffe, werden zur Berechnung Standarddaten zugrunde gelegt. Mit diesen ist es jedoch schwierig, eine gute Energieeffizienzklasse zu erreichen.  

Die Dichtigkeit des Gebäudes wird stets mittels Blower-Door-Test geprüft.

 

Wer darf das Dokument ausstellen?

In der Regel ist die Fachperson, die den Energiepass (Baugenehmigung) ausgestellt hat, auch für den „as built“-Pass zuständig. Die Gründe liegen auf der Hand: die Kosten sind geringer und die Person kennt das Immobilienprojekt bereits.

Der luxemburgische Verband der Energieberater und -Zertifizierer FCCE empfiehlt im Übrigen, keinen Kostenvoranschlag anzunehmen, in dem nicht neben dem Energiepass (Baugenehmigung) auch die Ausstellung des „as built“- Energiepasses enthalten ist.  

Wenden Sie sich für weitere Informationen an eine Energie-Fachperson, die Sie gern berät!