Der Staat hilft



(mig) - Die amtierende Wohnungsbauministerin macht sich weiterhin rar. Es war Staatssekretär Marc Hansen, der am Mittwoch Details zum Mietzuschuss bekanntgab, mit dem der Staat einkommensschwachen Familien unter die Arme greifen möchte, damit sie dezent wohnen können.

In Frage kommen 19.000 Haushalte. Um in den Genuss des Wohngeldes zu kommen, müssen die Haushalte gleich drei Bedingungen erfüllen:
 
  • Sie müssen zu den einkommensschwachen Haushalten (ménage à faible revenu) zählen. Das sind überwiegend die so genannten "Working Poor", die zwar ein Einkommen beziehen, das aber nicht reicht, um auf dem privaten Immobilienmarkt eine adäquate Bleibe zu finden. Die Regierung hat Referenzeinkommen festgelegt. Ein Beispiel: Ein Ein-Personen-Haushalt gilt als einkommensschwach bei einem maximalen verfügbaren Nettoeinkommen von 1.768 Euro. Bei einem Haushalt ohne Kinder liegt die Obergrenze bei 2.652 Euro, bei einem Haushalt mit einem Kind bei 3.183 Euro, mit zwei Kindern bei 3.713 und mit drei Kindern bei 4.244 Euro. Bei einem Haushalt mit sechs Kindern darf das Einkommen die 5.835-Euro-Grenze nicht überschreiten. Für jedes weitere Kind gibt es zusätzlich 531 Euro.
     
  • Die Haushalte müssen mindestens ein Drittel ihres verfügbaren Einkommens für die Miete verwenden. 
     
  • Es darf sich nicht um eine subventionierte Mietwohnung handeln, sondern vom privaten Immobilienmarkt.
Der Gesetzentwurf stammt noch aus der Feder des ehemaligen Wohnungsbauministers Marco Schank, er wurde allerdings von der aktuellen Regierung überarbeitet. Marc Hansen hob die zwei wichtigsten Änderungen hervor, wobei es sich bei der ersten lediglich um eine administrative Änderung handelt:
  • RMG-Empfänger, die bislang auf den "complément loyer" vom Fonds national de solidarité (FNS) zurückgreifen konnten, erhalten jetzt statt des complément den Mietzuschuss. Laut Marc Hansen macht diese administrative Umwandlung 8,8 Millionen Euro aus.
     
  • Die Maximalbeträge wurden im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurf angehoben. Ein Beispiel: Ein Ein-Personen-Haushalt erhält statt 70 maximal 124 Euro, ein Haushalt ohne Kinder statt 100 ebenfalls 124 Euro. Ob auch die anderen Beträge angehoben wurden, wurde nicht gesagt.
     

Hier die Maximalbeträge im Überblick:

Ein-Personen-Haushalt: 124 Euro

Haushalt ohne Kinder: 124 Euro

Haushalt (1 Kind): 149 Euro

Haushalt (2 Kinder): 174 Euro

Haushalt (3 Kinder): 199 Euro

Haushalt (4 Kinder): 224 Euro

Haushalt (5 Kinder): 248 Euro

Haushalt (6 Kinder und mehr): 273 Euro

Die neue Maßnahme, die frühestens am 1. Januar 2016 in Kraft treten wird, kostet den Staat jährlich 20 Millionen Euro. Laut Staatssekretär Marc Hansen werden die Referenzmieten und die Beträge regelmäßig angepasst.