Mieter werden in Luxemburg

Mieter werden in Luxemburg ?

Rechtliche und praktische Modalitäten

 Bevor man in Luxemburg zum Mieter werden und "Nägel mit Köpfen" machen kann, müssen noch vor dem Gang auf die Ämter einige Bedingungen erfüllt sein.
 
Als angehender Mieter müssen Sie zunächst einmal die einzelnen Örtlichkeiten besuchen, um ein Viertel und ein Mietobjekt, sei es nun eine Wohnung oder ein Haus, nach Ihren Vorstellungen zu finden.
Wenn Sie schließlich etwas gefunden haben, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie Ihr Projekt umsetzen können. Die unerlässlichen Schriftstücke zur Aufsetzung eines ordnungsgemäßen Mietvertrags sind:
 
·         ein Identitätsnachweis, d.h. Personalausweis oder Pass
·         ein Einkommensnachweis oder eine Verdienstabrechnung, um Ihre finanziellen Kapazitäten zu belegen
·         eine Mietgarantie oder Kaution in Höhe von maximal 3 Monatsmieten
Um in Luxemburg ein Objekt mieten zu können, müssen Sie ferner eine Haushaltsversicherung abschließen.
Diese Unterlagen sowie eine Kopie der Haushaltsversicherung müssen Sie anlässlich der Unterzeichnung des genannten Vertrags mit einem Eigentümer oder einer Immobilienagentur vorlegen.

 Der Immobilienmarkt in Luxemburg

 Der größte Teil der luxemburgischen Bevölkerung ist im südlichen Teil des Landes konzentriert. Im Allgemeinen wohnen die Menschen im Stadtzentrum oder am Stadtrand. Die Mietpreise sind natürlich im Zentrum am höchsten und am Stadtrand niedriger. Die Bezirke, in denen die Mieten am höchsten sind, zeichnen sich teilweise durch ihre privilegierte Lage im Einflussbereich der großen städtischen Zentren aus. Da die Stadt aber über ein sehr gutes öffentliches Nahverkehrsnetz verfügt, kann es von Interesse sein, sich in einigen Kilometern Entfernung etwas zu suchen.
 
Mehrere Arten von Mieträumen stehen zur Auswahl: möblierte oder leere Wohnungen. Je nach Objekt kann ein Keller oder eine Abstellkammer zur Wohnung gehören. In einigen Wohnanlagen haben Sie sogar Zugang zu einer Wäscherei. Am Stadtrand kann Ihnen zuweilen auch eine Garage oder ein Parkplatz zur Verfügung stehen. Im Stadtzentrum müssen Sie über einen Anwohner-Parkausweis verfügen. Im "Centre Bierger" erhalten Sie die nötigen Auskünfte, wie Sie einen solchen bekommen können.

 Wie findet man eine Wohnung in Luxemburg?

 Hierzu stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen. Über das Internet können Sie mehrere davon nutzen, ohne aus dem Haus zu müssen. Auf den meisten Webseiten der Immobilienagenturen können Sie nach Ihrem Geschmack die Preise vergleichen.
Auch Kleinanzeigen von Tageszeitungen wie dem Luxemburger Wort können passende Angebote enthalten. Dort werden von Privatpersonen und Agenturen unter der Rubrik "Immobilien" Mietangebote veröffentlicht.
Seltener werden Mietangebote öffentlich, z.B. in Cafés, Waschsalons, Supermärkten, Lebensmittelläden usw. ausgehängt, wo Sie immerhin gelegentlich einmal nachschauen können.

 Mietvertrag

 Ein Mietvertrag ist ein Rechtsakt, bei dem Bedingungen und Dauer eines solchen Vertrags festgesetzt werden. Ein solcher Vertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden, es ist von Gesetz wegen keine Form festgelegt.
 
Für größere Sicherheit im Verhältnis Eigentümer/Mieter ist jedoch ein schriftlicher Vertrag vorzuziehen. Im Falle einer mündlichen Vereinbarung ist es bei Streitfällen nämlich schwierig, Inhalt und Bedingungen derselben festzustellen.
 
Ein Mietvertrag muss die Elemente und Bedingungen enthalten, die zwischen den beiden Parteien, Mieter und Vermieter, vereinbart wurden, d.h.:
 
·        Mietdauer
·        Kündigungsbedingungen (mit oder ohne Kündigungsfrist)
·        etwaige Änderungen, die der Mieter ggf. während der Mietzeit an den Räumen vornimmt
·        Höhe der Miete und Zahlungstermine
·        Mietnebenkosten
 
Nach Aufsetzung und Unterzeichnung des Vertrags muss jede der beiden Parteien eine Kopie des Vertrags für sich behalten.
Es kann auch ein Feststellungsprotokoll in den Vertrag aufgenommen werden und der Eigentümer ist verpflichtet, dem Mieter eine Kopie der Energieeffizienzbescheinigung auszuhändigen.
Ein mündlicher Vertrag wird unbefristet geschlossen.
Schließlich ist eine Mietgarantie über eine bis drei Monatsmieten, die dem Eigentümer bei Vertragsschluss ausgehändigt wird, dazu bestimmt, die Zahlung der Mieten, die Begleichung der zum Fälligkeitstage noch unbezahlten Nebenkosten sowie die Erstattung der Reparaturkosten von etwaigen Beschädigungen der Mieträume während der Mietdauer durch den Mieter zu garantieren. Die Mietgarantie wird zum Mietende zurückgegeben, wenn der Eigentümer keine Ansprüche geltend zu machen hat. 
Emilie Di Vincenzo