Werden Sie Mieter? Informieren Sie sich über die Ihnen zur Verfügung stehende Unterstützung.

Die Regierung des Großherzogtums Luxemburg bietet Mietgarantien und Mietzuschüsse. Aber was sind die Kriterien? Welche Schritte sind zu beachten? Hier finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen.

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Fehlt Ihnen das Geld für die Finanzierung Ihrer Mietgarantie? Das Ministerium für Wohnungswesen kann Ihnen helfen, indem es den zu zahlenden Betrag garantiert.

Ihre Unterkunft muss jedoch bestimmte Kriterien erfüllen.

Erstens muss es sich im Großherzogtum Luxemburg befinden und als Ihr Haupt- und Dauerwohnsitz dienen.

Dann müssen Sie in einem zweiten Schritt natürlich einen Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg haben und einen Mietvertrag abgeschlossen haben. Aber auch :

  • Nicht Eigentümer, Miteigentümer, Nießbraucher, Erbpächter oder Inhaber eines Baurechts an einer anderen Immobilie in Luxemburg oder im Ausland sein.
  • ein Einkommen haben, das unter der gesetzlich vorgesehenen Grenze liegt.
  • einen Vertrag über eine bedingte Einlage mit einer Bank abgeschlossen haben.
  • eine monatliche Miete haben, die 40 % Ihres Einkommens nicht übersteigt.
  • Sie verpflichten sich, den Gesamtbetrag der Mietgarantie (entspricht in der Regel 3 Monatsmieten) über einen Zeitraum von 3 Jahren anzusparen.

 

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Was ist mit dem Mietzuschuss?

Dieser Zuschuss, der für einkommensschwache Haushalte gedacht ist, beträgt zwischen 134 € und maximal 294 € pro Monat (Werte zum 1. April 2020).

Was die Mietgarantie betrifft, müssen Sie und Ihr Haus bestimmte Kriterien erfüllen. 

Ihre Wohnung muss sich im Großherzogtum Luxemburg befinden und als Haupt- und Dauerwohnsitz dienen. Ihre Wohnung muss außerdem ein Mietobjekt auf dem privaten Markt sein, darf also nicht von einer öffentlichen Einrichtung vermietet werden.

Natürlich müssen Sie einen Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg haben, einen Mietvertrag unterschrieben haben, aber auch :

  • Nicht Eigentümer, Miteigentümer oder Nießbraucher, Erbbauberechtigter oder Inhaber eines Baurechts an einer anderen Immobilie in Luxemburg oder im Ausland sein.
  • Sie dürfen kein Einkommen haben, das über der in den Vorschriften vorgesehenen Grenze liegt.
  • eine monatliche Miete haben, die höher ist als 25% Ihres Nettoeinkommens.
  • Ein regelmäßiges Einkommen für mindestens 3 Monate zum Zeitpunkt der Antragstellung haben.

 

Um mehr zu erfahren, gehen Sie direkt auf die Website von  Logement.lu