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Zuschüsse für Mieter in Luxemburg

In Luxemburg besteht für Menschen, die eine Wohnung oder ein Haus mieten möchten, die Möglichkeit, eine staatliche finanzielle Unterstützung zu erhalten, damit sie ihr Vorhaben umsetzen können. Gerade jetzt, da es schwierig ist, eine passende Bleibe zu finden, der Immobilienmarkt angespannt ist und die Nachfrage nicht selten das vorhandene Angebot übersteigt, können Zuschüsse ein wichtiges Instrument sein, um den Vermieter zu überzeugen und sich seine finanzielle Flexibilität zu bewahren.

2 Finanzinstrumente: Staatliche Beihilfe zur Stellung der Mietkaution und Mietzuschuss als monatliche Hilfe

Bei Abschluss eines Mietvertrags muss der Mieter dem Vermieter eine Mietkaution zahlen. Sie kann bis zu drei Monatsmieten betragen. Damit möchte sich der Vermieter vor potenziellen Schäden am Objekt absichern sowie vor Mehrkosten, sollte der Verbrauch des Mieters über dem Nebenkostenabschlag liegen. 

Wenn es Ihnen schwerfällt, diesen Betrag aufzubringen, können Sie eine finanzielleHilfe des luxemburgischen Staats beantragen. Füllen Sie hierzu das offizielle Antragsformular für die staatliche Finanzbeihilfe aus und richten Sie es an die zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen.

Diese Hilfen erhalten Sie jedoch nur dann, wenn Sie einen Mietvertrag abgeschlossen haben, der der luxemburgischen Gesetzgebung entspricht. Es muss sich darüber hinaus um eine Wohnung auf dem privaten Immobilienmarkt handeln, die als ständiger Hauptwohnsitz des Mieters fungiert.

Um Anspruch auf Finanzbeihilfen zu erhalten, dürfen Sie kein Eigentümer, Miteigentümer, Nutznießer, Erbpächter oder Inhaber eines Erbbaurechts einer anderen Wohnung in Luxemburg oder im Ausland sein.

Die staatliche Beihilfe zur Stellung der Mietkaution ist ausschließlich volljährigen Personen vorbehalten, die bei einem Kreditinstitut ein bedingtes Depotkonto (compte de dépôt conditionné) eröffnen. Darüber hinaus gilt die Bedingung, dass die Miete 40 % des monatlichen Einkommens nicht übersteigt und das monatliche Einkommen des Mieters unter einer festgelegten Obergrenze liegt.  

Die staatliche Beihilfe zur Stellung der Mietkaution ist eine einmalige Zahlung, die man erst nach Vertragsabschluss erhält. Eine Möglichkeit, bei der Miete das ganze Jahr über Geld zu sparen, gibt es aber auch: den sogenannten Mietzuschuss.

Dieser beträgt zwischen 130 und 300 € monatlich und wird auf der Grundlage von Haushaltseinkommen und -zusammensetzung ermittelt. Die monatlich ausbezahlte Finanzspritze soll den Bezuschussten eine höhere Kaufkraft verleihen.

Wer diesen monatlichen Zuschuss erhalten möchte, muss eine privat vermietete Wohnung mieten, die den in Luxemburg geltenden Sicherheits- und Gesundheitsnormen entspricht. Außerdem darf die Wohnung dem antragstellenden Haushalt nicht von einem seiner Verwandtenin gerader Linie vermietet werden. Wie bei der Beihilfe zur Mietkaution gilt auch hier: Der antragstellende Haushalt darf nicht Eigentümer, Miteigentümer, Nutznießer, Erbpächter oder Inhaber eines Erbbaurechts für eine andere Wohnung in Luxemburg oder im Ausland sein.

Möchten Sie einen Mietzuschuss in Luxemburg erhalten, muss der von Ihnen unterzeichnete Mietvertrag den gesetzlichen Vorgaben des Großherzogtums entsprechen. Die monatliche Miete muss dabei mindestens 25 % Ihres monatlichen Nettofamilieneinkommens betragen. Beantragen dürfen Sie die Hilfe nur, wenn Sie seit über 3 Monaten über regelmäßige Einkünfte verfügen.

Auch beim Mietzuschuss wenden Sie sich mit Ihrem Antrag an die zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen. Stellen Sie ihren Antrag ruhig sofort, nachdem Sie eine passende Wohnung gefunden haben. Die Beihilfe deckt die Kosten, die Ihnen sofort ab Vertragsunterzeichnung entstehen, während der Mietzuschuss Sie Monat für Monat bei den Mietzahlung entlastet – und das ab Einzugsdatum.