Dieses nicht alltägliche Grundstück ist mit zwei Häusern bebaut:
Das in 1903 errichtete, unter Denkmalschutz stehende Einfamilienhaus (nachfolgend mit 7 bezeichnet) wurde inmitten eines parkähnlichen Gartengrundstücks errichtet, und trägt entscheidend, auch aufgrund seiner auffälligen Kalksteinquaderfassade, zum besonderen Straßenbild bei.
Die Ausstattung verfügt noch über einige Originaldetails und auch die überdurchschnittlichen Raumhöhen machen dieses Haus zu etwas Besonderem.
Das weitere Wohnhaus, (nachfolgend mit 7 B bezeichnet) unterliegt nicht dem Denkmalschutz. Es wurde in zweiter Baureihe errichtet und war ursprünglich ein Nebengebäude. Im Jahr 1986 wurde es zu einem wohnlichen Einfamilienhaus umgebaut. Die Nutzung erfolgte innerhalb der Familie, daher wurden auch die Zufahrt und die Außenanlagen gemeinschaftlich genutzt. Dieses ließ sich bei Erfordernis auch ändern.
Beide Häuser zeichnen sich aus durch den gepflegten und unterhaltenen Gesamtzustand.
Hauptwohnhaus, 7: 5 Z/K/3 B - ca. 175 m² WF
Rückwärtiges Haus, 7B: 5 Z/K/2 B - ca. 144 WF
Das Grundstück ist stilvoll angelegt und eingefriedet: Zufahrt und Zuwegungen sind mit Kopfsteinpflaster befestigt, zwischen den Gebäuden gibt es einen Carport mit 3 Stellplätzen, des weiteren ein größerer Gartenpavillion mit Feuerstelle.
Nähere Beschreibungen der Gebäude erfahren Sie über unser Exposé, welches Sie sich gerne anfordern können.